Eine Beteiligung an unseren Projekten ist ausschließlich Genossen vorbehalten. Dabei gewährt der Genosse der Genossenschaft ein sogenanntes Nachrangdarlehen, das die Genossenschaft dann in - dem Ziel der Genosschenschaft entsprechende - Projekte investiert. Das Nachrangdarlehen wird unmittelbar verzinst.
Nachrangdarlehen bedeutet immer volles unternehmerisches Risiko. Im Falle von wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Genossenschaft werden erst alle anderen Gläubiger bedient, zum Schluß die Geber von Nachrangdarlehen. Hierdurch hat das Nachrangdarlehen ähnliches Gewicht wie Eigenkapital. Im schlimmsten Fall kann das für den Genossen zu einem Totalverlust seiner Investition führen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Genosse in ein wirtschaftlich erfolgreiches Projekt oder in ein wirtschaftlich problematische Projekt investiert hat. Entscheidend ist der Gesamterfolg der Genossenschaft.
Sie möchten sich beteiligen?
Es geht ganz einfach - die entsprechende Beitritts- und Zeichnungserklärungen finden Sie jeweils bei den einzelnen Projekten.
Eine Zeichnung für abgeschlossene Projekte ist nicht mehr möglich.